Mit dem Einsatz von Bioziden sollen für den Menschen oder seine Nutztiere schädliche Organismen getötet oder vertrieben werden. Die Reihe der Schadorganismen reicht von Nagetieren (z. B. Ratten und Mäuse), Insekten (z. B. Holzwürmer, Motten, Mücken), Spinnen, Muscheln bis hin zu Mikroorganismen (z. B. Schimmelpilze, Bakterien). Weil Biozid-Produkte Gifte enthalten, können sie bei falscher Anwendung für andere Lebewesen (Nicht-Zielorganismen) und auch für Anwender gefährlich sein.
Damit Biozid-Produkte keine unannehmbaren Nebenwirkungen für Menschen, Nicht-Zielorganismen und die Umwelt haben, aber dennoch wirksam sind, gibt es ein europäisches Zulassungsverfahren. Im Februar 1998 wurde die Biozid-Richtlinie (98/8/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht und im Juni 2002 durch Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG) in deutsches Recht überführt. Die zuständige Behörde − die Zulassungsstelle Biozide − befindet sich in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die Zulassungsstelle Biozide ist für zwei Teilverfahren verantwortlich:
Die Stelle Technische Fragen im Umweltrecht der Abteilung 4 Umwelt und Material koordiniert die Bewertung der Biozid-Dossiers in der BAM:
Die BAM Bewertungsstelle Biozide prüft die Teilberichte und erstellt einen Gesamtbericht für die Zulassungsstelle Biozide der BAuA in Dortmund. Zu besonderen Fragestellungen werden auch Stellungnahmen für die Bundesministerien, für die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki und für Dienststellen der EU-Kommission in Brüssel erstellt.
BAM Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
Dr. rer. nat.
Klaus Urban
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